Rundfunkgebühren ab 2013 nicht mehr für Traktoren
Im Vorfeld hatte der DBV gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft gegen die systemwidrige Reglung mit zusätzlichen Belastungen der Unternehmen protestiert. Ausdrücklich wurde vom DBV eine zusätzliche Gebührenbelastung von nicht privat genutzten Kfz und auch für Traktoren, Mähdrescher und andere landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen sowie Ferienwohnungen strikt abgelehnt.
Wie sich nunmehr nach dem Bekanntwerden des geänderten Entwurfes eines 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages herauskristallisiert hat, konnten speziell für die landwirtschaftlichen Betriebe durch den Einsatz des Berufsstandes doch noch nicht unerhebliche Entlastungen erreicht werden. So sieht nunmehr der Entwurf eine Beschränkung der Veranlagung von Kraftfahrzeugen auf Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Omnibusse vor. Damit sollen im Vergleich zur bestehenden Rechtslage und dem ursprünglichen Entwurf Traktoren und selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen nicht mehr für Rundfunkgebühren veranlagt werden. Darüber hinaus soll generell jeweils ein Kraftfahrzeug für jede beitragspflichtige Betriebsstätte beitragsfrei gestellt werden.
Ebenso konnte erreicht werden, dass nunmehr Betriebsstätten bis 8 Angestellten (bisher 4) „nur“ eine Gebühr von einem Drittel zahlen sollen (rund 6 Euro). Allerdings bleibt das Ärgernis, dass nach wie vor eine Gebührenpflicht für Ferienwohnungen ab der zweiten Raumeinheit vorgesehen ist.
Der Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages wird nun an die Landesparlamente weitergeleitet und soll am 15. Dezember von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden.
Dieser steht aber noch nicht endgültig fest, da durch die anstehenden Verhandlungen in den Landtagen noch Änderungen des Entwurfes vorgenommen werden können.
Quelle: Deutecher Bauernverband
Uwe Scheper
(cattle)
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