Moin und Hallo!
Gerade habe ich einen Hinweis von der DLG erhalten. In einer Broschüre hat sich dieser Verband dem Thema "Umgang mit kranken und verletzten Rindern" gewidmet. Diese Schrift steht Euch auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Ich füge Euch hier mal den Einführungstext der DLG ein und dort findet Ihr auch den Link zum Download!
Alles Gute
Uwe
(cattle)
... und hier ist der Text:
Neues DLG-Merkblatt: Umgang mit kranken und verletzten Rindern
Entscheidungshilfen und Infos zur Tierbeobachtung – Überblick über rechtliche Grundlagen
(DLG). Der Ausschuss für Milchproduktion und Rinderhaltung der DLG hat ein neues Merkblatt 459 zum Thema „Umgang mit kranken und verletzten Rindern“ veröffentlicht. Die Autoren, Berater und Praktiker aus verschiedenen Bundesländern, verschaffen darin rinderhaltenden Landwirtinnen und Landwirten eine fachlich und rechtlich aktuelle Grundlage für wichtige Entscheidungen, wenn ihre Tiere erkranken. Die Gesundheit von Nutztieren muss schließlich ein wesentliches Anliegen jeder Tierhalterin und jedes Tierhalters sein. Sie tragen die Verantwortung, mit kranken und verletzen Tieren fachgerecht umzugehen.
Entscheidungshilfe
Das Merkblatt soll Empfehlungen geben, wie kranke und verletzte Rinder schnellstmöglich erkannt werden, und wie die Entscheidung für den Verbleib in der Herde oder die Unterbringung in einer Krankenbucht zu treffen ist. Falls keine Heilungschancen in Aussicht stehen, muss die Transportfähigkeit eingeschätzt werden. Diese bekommt zunehmend Relevanz und muss mit Sorgfalt entschieden werden. Als letzte Möglichkeit steht die Entscheidung über eine Nottötung an.
Die Verantwortung für eine zeitige Nottötung inklusive Vorhandensein des entsprechenden Fachwissens und der notwendigen Ausrüstung liegt immer bei den Tierhaltern. Jede Nottötung ist als Einzelfallentscheidung anzusehen. Ein Sachkundenachweis ist bei nicht regelmäßig durchgeführten Nottötungen im eigenen Bestand bzw. dem Bestand des Arbeitgebers nicht notwendig, aber das Wissen über die fachgerechte Handhabung und Durchführung der Tötungsmethode ist essentiell. Verschiedene Institutionen, wie zum Beispiel die Landwirtschaftskammern mit ihren Lehr- und Versuchsanstalten, bieten Kurse zu diesem Themengebiet an. Die Autoren weisen besonders darauf hin, dass man – wenn man sich für eine einzeltierliche Nottötung entscheidet – im Nachgang auch nach möglichen Ursachen für Erkrankungen oder Verletzungen suchen muss. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Prävention, der Tierbeobachtung und Kontrolle sowie der Kommunikation mit der Bestandstierärztin bzw. dem Bestandstierarzt.
Das DLG-Merkblatt 459 ist zusammen mit anderen aktuellen DLG-Publikationen unter www.DLG.org/merkblaetter zu finden und kann auch als PDF heruntergeladen werden. Der direkte Link hierzu ist www.dlg.org/de/landwirtschaft/themen/tierhaltung/milchproduktion-und-rinderhaltung/dlg-merkblatt-459.