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BHV1-Nachweis in Rindermastbestand (SH)

Der Status der BHV1-Freiheit des Betriebs in Dithmarschen ist aber nicht gefährdet! Dennoch: Freude mag da nicht aufkommen ... hier die Informationen des Landwirtschaftsministeriums in Kiel:



KIEL. In einem Rindermastbestand mit 500 Tieren im Kreis Dithmarschen wurde am vergangenen Freitag (30. März 2019) bei einer Untersuchung von Blutproben im Landeslabor die Infektion mit dem BHV1-Virus nachgewiesen. Das teilte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) heute (2. April) mit. Im Rahmen einer Stichprobenuntersuchung wurde bei 56 untersuchten Tieren Antikörper gegen das BHV1- Virus nachgewiesen. Diese Tiere tragen das Virus in sich, ohne selbst erkrankt zu sein. Infizierte Tiere sind lebenslang Träger des Bovinen Herpesvirus Typ 1 und müssen daher schnellstmöglich geschlachtet werden. Das Fleisch dieser Tiere, die nicht klinisch erkrankt sind, kann nach Aussage des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (MJEVG) bedenkenlos verzehrt werden. Das Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar und daher ungefährlich.


Die bislang nicht untersuchten Tiere dieses Betriebes werden aktuell beprobt und die Proben im Landeslabor untersucht. Aus dem betroffenen Betrieb wurden keine Rinder in andere Bestände in Schleswig-Holstein verbracht. Der betroffene Bestand bleibt weiterhin gesperrt. Ebenfalls untersucht werden Rinder aus Betrieben in der unmittelbaren Umgebung des betroffenen Betriebes und Kontaktbetriebe. Die Ergebnisse der noch ausstehenden Untersuchungen müssen abgewartet werden.


Die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen in Deutschland. Für Deutschland gilt seit Juni 2017 der offizielle Status der BHV1- Freiheit. Dieser Freiheitsstatus ist durch vereinzelte Nachweise in Deutschland nicht gefährdet. Es treten auch in anderen Bundesländern vereinzelt Fälle auf, in Schleswig-Holstein liegen die letzten Nachweise über ein Jahr zurück.


Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können zukünftig weitere Tiere von dieser Rinderseuche betroffen sein. So können durch den Handel mit Rindern infizierte Tiere unter anderem aus nicht BHV1-freien EU-Mitgliedsstaaten trotz hoher Auflagen nach Deutschland gelangen. Die Rinderhalter sind daher weiterhin gehalten, strenge Biosicherheitsmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Betriebe sind abzuschirmen und zugekaufte Rinder zunächst separat zu halten und auf Rinderseuchen zu untersuchen, bevor die Tiere in die Herde integriert werden.


Hintergrund:


Das Bovine Herpesvirus Typ 1 ist weltweit verbreitet. Es verbreitet sich durch direkten Kontakt zwischen Tieren, kann aber auch durch Personen- oder Fahrzeugkontakte übertragen werden. BHV1 wird seit 1997 in Deutschland staatlich bekämpft. Die Bekämpfungsmaßnahmen ergeben sich aus der Bundesverordnung zur Bekämpfung des Bovinen Herpesvirus 1. Das Virus kann bei Rindern unter anderem zu Lungenerkrankungen, Fieber und Aborten führen.


Um eine Verschleppung dieses Virus auf weitere Bestände zu verhindern, sind die rechtlich vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen umzusetzen. Zu diesen Maßnahmen gehören neben Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen auch die Entfernung infizierter Tiere aus den Betrieben. Ziel ist es, die Rinderbestände in Schleswig-Holstein vor dieser Tierseuche zu schützen und eine Verbreitung des Virus zu verhindern.


Quelle: MELUND Schleswig-Holstein


Uwe Scheper

(cattle)

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