MoinMoin!
Gerade höre ich, dass sowohl der Erwerb als auch die Verabreichung von Homöopathika in der Tierhaltung dokumentiert werden müssen. Begründet wird dies damit, dass diese Globoli apothekenpflichtig sind. Generell darf ein Landwirt nur diejenigen Mittel einsetzen, die für die jeweilige Tierart zugelassen sind. Und schließlich soll auch nicht überdosiert werden. Dies gilt nicht nur für Rind, Schwein und Huhn, sondern auch für Pferde und Karnickel ... .
Darüber kann ich mich nur wundern. Keine Sorge, ich bin kein Homöopath und auch kein Wunderheiler. Aber bei uns haben diese Mittel oft geholfen. Aber so etwas "durfte man ja kaum mal sagen", ohne dass man als Spinner abgestempelt wurde - sowohl bei ausgewählten Medizinern als auch bei ausgewählten Landwirten. Denn - so die einhellige Meinung - die Dinger helfen ja nicht, alles nur Einbildung. Und nun soll jede Gabe dokumentiert werden? Wo die einhellige Meinung doch war, dass diese Dinger ebenso wenig helfen wie Toastbrot? Muss man Toastbrot jetzt vielleicht auch dokumentieren ..., nein, denn Toastbrot ist ja nicht apothekenpflichtig ... hmmmpf.
Irgendwas ist da doch im Busch. Denn diese Regelung kann man doch nicht vernünftig begründen, oder?
Na, mir ist es nur gerade aufgefallen und ehrlich ... ich verstehe das nicht!
Uwe
(cattle)